Harmlos ist die Beschneidung nicht
Erschienen in der Süddeutschen Zeitung am 3.7.2012
Das Kölner Landgericht hat mit klarer Logik die Beschneidung als das definiert, was sie ist: Körperverletzung, nur dann rechtlich unbedenklich, wenn sie von einem mündigen Individuum in freier Entscheidung gewollt wird. Dagegen argumentieren die Vertreter des Brauchtums – wie auch Mathias Drobinski in der SZ – damit, dass Beschneidung „dem Wohl des Kindes“ diene und Männer ohne Vorhaut gerade so gut leben wie mit ihr.
Hier wird eine breite wissenschaftliche Literatur ignoriert, welche die Bedenkenlosigkeit sehr in Frage stellt, mit der vor allem in den USA Männer aus „hygienischen“ Gründen als Säuglinge beschnitten [...] → weiterlesen.