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Hilfe! Eine Kleinigkeit verfolgt mich! (Oder ich sie?)

An eben dem Tag meiner Penny-Niederlage fand ich zwei entsprechende Stellen. Die Mutter einer Tochter, die einen Roman über ihr Liebesverhältnis mit dessen Autor erfolgreich hatte verbieten lassen und diesen dadurch zum Medienereignis machte, war gerade mit ihren Schadenersatzansprüchen an diesen Autor gescheitert. Der Schriftsteller habe, so der Richter, sie genügend entstellt, anders als ihre Tochter, seine Ex-Geliebte. Ich stellte mir einen Richter vor, der einen verbotenen Roman liest, um zu einem Urteil darüber zu kommen, ob die Personen genügend gut unkenntlich gemacht wurden. Andere Leute lesen Romane zum Vergnügen; er aber aus Dienstpflicht. Nachher stellt der Staat der Klägerin die Kosten in Rechnung, sicher mehr als 2.45 Euro.

Nicht minder bizarr ist ein Prozess, den drei Bewohner der Insel Lesbos vor einem Gericht in Athen gegen die Interessenvertretung Homosexuelle und Lesbische Gemeinschaft angestrengt haben. Sie wollen verbieten, dass homosexuelle Frauen den Namen der Insel benutzen, damit sich nicht alle nicht-lesbischen Lesbierinnen wie lesbische Lesbierinnen fühlen müssen. „Meine Mutter, meine Tochter, meine Schwester, sie alle schämen sich zu sagen, dass sie Lesbierinnen sind“, behauptet nach diesem Bericht Iannis Axlopitas, einer der Kläger, der heute in Kanada lebt.Sorgen haben die Menschen, denke ich aus meinem sicheren Abstand. Warum können sie das nicht mit Humor nehmen, sind nicht dankbar für den Party-Scherz, sagen zu können: ich komme aus Lesbos, aber lesbisch bin ich nicht! Oder meinetwegen: ich bin Lesbierin, und das ist auch gut so!

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