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Harmlos ist die Beschneidung nicht

- sie wird nur von Interessengruppen so dargestellt

Erschienen in der Süddeutschen Zeitung am 3.7.2012

Das Kölner Landgericht hat mit klarer Logik die Beschneidung als das definiert, was sie ist: Körperverletzung, nur dann rechtlich unbedenklich, wenn sie von einem mündigen Individuum in freier Entscheidung gewollt wird. Dagegen argumentieren die Vertreter des Brauchtums – wie auch Mathias Drobinski in der SZ – damit, dass Beschneidung „dem Wohl des Kindes“ diene und Männer ohne Vorhaut gerade so gut leben wie mit ihr.

Hier wird eine breite wissenschaftliche Literatur ignoriert, welche die Bedenkenlosigkeit sehr in Frage stellt, mit der vor allem in den USA Männer aus „hygienischen“ Gründen als Säuglinge beschnitten werden. Beschnittene Männer berichten in Psychotherapien darüber, dass sie unter dem Gefühl leiden, es sei ihnen ohne ihr Einverständnis etwas weggenommen worden. In der Tat hat die Vorhaut wichtige erotische Funktionen: Sie erleichtert die Penetration und erhält die sexuelle Erregbarkeit. Die „hygienischen“ Rechtfertigungen sind durchsichtige Vorwände; sie sollen einen Brauch legitimieren, der sehr alt ist und ein angespanntes Verhältnis zur Sexualität formuliert, das gegenwärtig sogar manchmal als eine Art Penis-Verbesserung gehandelt wird.

Routine infant circumcision (RIC) – routinemäßige Neugeborenenbeschneidung – nennt sich die Praxis, die um die Mitte des 19. Jahrhunderts eingeführt wurde, um die in der prüden viktorianischen Gesellschaft verpönte Masturbation zu erschweren. Auch in Großbritannien, Kanada, Australien, Neuseeland und Südafrika war bzw. ist RIC verbreitet, doch nirgendwo auf der Welt war der Siegeszug so gewaltig wie in den USA, wo in den 1970ern unter der weißen Bevölkerung Raten von deutlich über 90 % erreicht wurden.

Die Entfernung der Vorhaut von Säuglingen ist buchstäblich einschneidender als die von Erwachsenen oder älteren Kindern. Da Vorhaut und Eichel bei fast allen Neugeborenen noch fest verwachsen sind, ähnlich wie Fingernägel mit dem Nagelbett, müssen diese beiden Strukturen zunächst einmal auseinandergerissen werden. Danach wird – je nach Methode – die Vorhaut längs abgeklemmt und eingeschnitten, mit einem Beschneidungsinstrument rundum für mehrere Minuten gequetscht und schließlich mit einem Skalpell amputiert.

Die gesamte Operation dauert bis zu 20 Minuten. Obwohl in medizinischen Studien bewiesen wurde, dass die Neugeborenen extreme Schmerzen erleiden, ist eine adäquate Betäubung auch heute noch eher die Ausnahme als die Regel. Ethisch besonders bedenklich wird RIC zudem dadurch, dass es sich um einen medizinisch unnötigen, kosmetischen Eingriff an einem nicht zustimmungsfähigen Patienten handelt.

Kein nachdenklicher und einfühlender Mensch wird es gutheissen, dass Säuglingen ein Teil ihres Körpers weggeschnitten wird und sie später womöglich in ihren sexuellen Funktionen beeinträchtigt leben müssen. Dass manche dieser Opfer die Beschneidung als sexuelle Bereicherung und hygienische Notwendigkeit propagieren, steht für die Identifikation mit dem Angreifer, die sich bei vielen Traumatisierten beobachten lässt. Sie führt auch zu der merkwürdigen Zähigkeit, mit der Kulturen und Religionen an qualvollen Ritualen festhalten. Ein Lehrbeispiel ist die grausame Genitalverstümmelung, mit der afrikanische Mütter ihre Töchter zu „richtigen“ Frauen zu machen behaupten.

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